100 Jahre Frauenwahlrecht
Am 19. Januar 1919 übten die Bürgerinnen der Weimarer Republik in Deutschland reichsweit erstmals das aktive und passive Wahlrecht aus. Die erste Rede einer Abgeordneten in einem gesamtdeutschen Parlament hielt am 19. Februar 1919 Marie Juchacz. Mit dem Grundgesetz trat am 23. Mai 1949 der Artikel 3, Absatz 2 ,Satz 1 "Männer und Frauen sind gleichberechtigt" in Kraft.
Diese Jahrestage bieten gute Anlässe, das Frauenwahlrecht und die Frauenrechte in der Schule zu thematisieren.
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