Landeskinderschutzgesetz Rheinland-Pfalz
Das am 21. März 2008 in Kraft getretene und am 23. Oktober 2014 geänderte Landesgesetz zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit (LKindSchuG) hat das Ziel, Kindern einen möglichst guten Start ins Leben zu ermöglichen. Kinder sollen gesund aufwachsen und vor Misshandlung und Vernachlässigung geschützt werden. Dazu gehört auch eine gute Vernetzung der Hilfen für Familien und die Früherkennungsuntersuchungen für Kinder.
Damit dies gelingt, ist eine enge Zusammenarbeit mit Jugendhilfe, Gesundheitswesen, Familienberatung, Schulen und weiteren Institutionen notwendig. Dies wurde durch den Ausbau sogenannter „lokaler Netzwerke“ erreicht, in denen die genannten Fachbereiche vertreten sind. Mittlerweile gibt es in jeder rheinland-pfälzischen Kommune ein „lokales Netzwerk“.
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